Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kernsauber Gebäudereinigung München

Geltungsbereich dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungsleistungen, Baureinigung und Reinigung von Baustoffen zwischen Kernsauber Gebäudereinigung und unseren Kunden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
  4. Leistungserbringung und Termine
  5. Pflichten des Auftraggebers
  6. Gewährleistung und Haftung
  7. Vertragslaufzeit und Kündigung
  8. Datenschutz
  9. Vertragsstrafen und Schadensersatz
  10. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Kernsauber Gebäudereinigung, Robert-Heger-Str. 3, 81927 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsleistungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(4) Einzelabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB) oder der Textform (§ 126b BGB).

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Beginn der Ausführung der Arbeiten oder durch mündliche Vereinbarung mit anschließender schriftlicher Bestätigung.

(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis. Sollten Unklarheiten über den Leistungsumfang bestehen, wird nach den in der Branche üblichen Standards gereinigt.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

(5) Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Leistungsarten

Gebäudereinigung umfasst insbesondere:

Baureinigung umfasst insbesondere:

Reinigung von Baustoffen umfasst insbesondere:

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern keine anderen Preise vereinbart wurden, gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Preise des Auftragnehmers.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind die Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern werden die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. bei Geschäften mit Unternehmern und 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. bei Geschäften mit Verbrauchern zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Preise mit einer Frist von zwei Monaten anzupassen, wenn sich die Kosten für Personal, Material oder sonstige Betriebskosten erhöhen. Der Auftraggeber wird über Preisanpassungen rechtzeitig schriftlich informiert.

(7) Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% innerhalb eines Jahres hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung.

Zusätzliche Kosten

(8) Zusätzliche Kosten können entstehen für:

Solche zusätzlichen Kosten werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit vorab mitgeteilt und separat in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistungserbringung und Termine

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten Terminen. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Leistungserbringung zu den vereinbarten Zeiten. Kurzfristige Terminverschiebungen von bis zu zwei Tagen aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten sind zulässig, sofern der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird.

(3) Wird die Leistungserbringung durch Umstände verzögert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Pandemien, etc.), verschieben sich die Leistungstermine entsprechend.

(4) Kann der vereinbarte Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z.B. fehlender Zugang, nicht vorbereitete Räumlichkeiten), ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Ersatztermin zu bestimmen oder die vereinbarte Vergütung auch ohne Leistungserbringung zu verlangen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, termingerechte Stornierungen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer 50% der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar verlangen.

(6) Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Bei Unterhaltsreinigungen gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung Mängel gerügt werden.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich Zugang zu den zu reinigenden Objekten zu verschaffen. Dies umfasst auch die Bereitstellung von:

(2) Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Räumlichkeiten so vorzubereiten, dass die Reinigungsarbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können. Insbesondere sind:

(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Gefahren und Sicherheitsvorschriften zu informieren, die bei der Leistungserbringung zu beachten sind.

(4) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Informationen über die Beschaffenheit der zu reinigenden Objekte oder über besondere Anforderungen entstehen.

(5) Besondere Vorsicht oder spezielle Behandlung von Gegenständen muss der Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich mitteilen. Andernfalls wird nach den üblichen Standards verfahren.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, verloren gegangene Schlüssel oder Zugangscodes unverzüglich zu melden. Bei Verlust durch den Auftragnehmer werden die Kosten für Ersatz vom Auftragnehmer übernommen.

(7) Materialien und Gegenstände, die während der Reinigung gefunden werden (z.B. Geld, Wertgegenstände, Dokumente), werden dem Auftraggeber übergeben oder im Objekt sicher verwahrt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Branche und unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel und -geräte.

(2) Mängelansprüche verjähren bei Verträgen mit Unternehmern nach 12 Monaten, bei Verträgen mit Verbrauchern nach den gesetzlichen Fristen (2 Jahre).

(3) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

(5) Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Haftung

(6) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

(7) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(8) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist pro Schadensfall auf einen Betrag von EUR 5.000,- begrenzt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

(9) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber nicht ausdrücklich als wertvoll oder empfindlich gekennzeichnet hat.

(10) Eine Haftung für normale Gebrauchsspuren und Abnutzung ist ausgeschlossen.

(11) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Details können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

(12) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Einzelaufträge

(1) Bei Einzelaufträgen (z.B. Baureinigung, einmalige Grundreinigung) endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistung.

Dauerschuldverhältnisse

(2) Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen (z.B. Unterhaltsreinigung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Beide Vertragsparteien können das Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(4) Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit kann die ordentliche Kündigung erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (§ 126b BGB).

(7) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund innerhalb der Mindestlaufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich nach der Restlaufzeit des Vertrages richtet.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die mit der Vertragserfüllung betraut sind, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter: www.kernsauber.de/datenschutz

(5) Beim Einsatz in sensiblen Bereichen (z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien) werden auf Wunsch gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen.

§ 9 Vertragstrafen und Schadensersatz

(1) Sofern vertraglich Vertragstrafen für bestimmte Pflichtverletzungen vereinbart wurden, können diese unabhängig von einem konkret nachgewiesenen Schaden geltend gemacht werden.

(2) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(3) Schadensersatzansprüche unterliegen den Haftungsbeschränkungen gemäß § 6 dieser AGB.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(6) Sollte der Auftraggeber eine ausgeführte Leistung nicht bezahlen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.

(7) Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.

(8) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Hinweis zur alternativen Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@Kernsauber.de

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wichtige Kundeninformationen

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:

Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. telefonisch, per E-Mail) geschlossen wurden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Details zum Widerrufsrecht werden bei Vertragsschluss separat mitgeteilt.

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei vollständiger Vertragserfüllung durch beide Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.